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Wrongful-life-Klage (Klage eines schwer behindert Geborenen) – erster Entscheid eines Obergerichts
Dazu der Kommentar von Prof. Dr. iur. Christoph Müller, Universität Neuchâtel in der Zeitschrift recht 2013, Heft 1, 46 ff.
Steinegger Rechtsanwälte – sie haben den Fall für Mutter und Kind vertreten – sind der Auffassung, dass das Gericht auch dem Kind einen eigenen Anspruch aus wrongful life hätte zusprechen müssen. Das Gericht hätte die relevanten Punkte detaillierter untersuchen müssen. Unter Umständen wäre es zu einem gegenteiligen Ergebnis gelangt.
Wrongful-life-Klage – erster Entscheid eines Obergerichts1
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von Prof. Müller2
Verwiesen sei auch auf den Aufsatz von Frau Dr.iur. Iris Herzog-Zwitter Kind
als Schaden, in: Pflegerecht 3/12, S. 150 ff.
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Aufsatz2
- Urteil der 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom
02.05.2011;
Entscheid ZK 10 569 - mit der Genehmigung der Stämpfli Verlag AG