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Todessturz eines Bikers - Witwe verklagt Veranstalter
Rolf P. Steinegger
Auf einer 2009 durch Credit Suisse und Scott Sports SA veranstalteten Bike-Tour verunfallte ein Teilnehmer tödlich. Im alpinen Gelände, am Ende einer Schrofenpassage von 50 Metern Länge, stürzte der Teilnehmer über eine Felswand. Bis zum Absturzort musste er, ausgerüstet mit Klickpedal-Schuhen, das Bike über einen schmalen, coupierten, glitschigen Bergweg tragen.
Die Angehörigen des Verunfallten, unterstützt durch ein Gutachten, werfen den Veranstaltern eine krasse und mehrfache Verletzung von Sorgfaltspflichten vor.
Nachdem die Strafverfolgungsbehörden zuerst die Strafverfolgung nicht eröffnet hatten, wurde das Verfahren, gestützt auf eine Strafanzeige der Angehörigen, vertreten durch Steinegger Rechtsanwälte, im Juli 2011 wieder aufgenommen. In diesem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung haben die Privatkläger auch eine Zivilklage aus Versorgerschaden erhoben.
Tagesanzeiger vom 2. Juli 2015, Seite 11: Im Zweifel gegen das Opfer
Mit Verfügung vom 12.02.2015 hat die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwältin Schenk, das Verfahren eingestellt. Mit Beschluss vom 25.09.2015 hat das Obergericht des Kantons Bern die Beschwerde der Opfer abgewiesen.