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Snowboard-Rowdy gegen Skifahrerin
von Rolf P. Steinegger
Ende April 2014 wurde im Engadin eine Skifahrerin von einem polnischen Snowboarder angefahren und verletzt. Unter anderem zog sie sich eine Milzruptur zu.
Ein Gutachten ergab, dass der Snowboarder die FIS-Regeln verletzt hatte und für die Kollision allein verantwortlich war. Sein Verschulden wurde als schwer beurteilt. Seine rücksichtslose und unbeherrschte Fahrweise hatte, so das Gutachten, die anderen Schneesportler massiv gefährdet.
Die Kantonspolizei Graubünden zeigte, obschon sie den Vorfall von Amtes wegen hätte verfolgen müssen, wenig Interesse an einer Strafverfolgung. Eine Orientierung des Kommandos der Kantonspolizei zeigte keine Wirkungen.
Im April 2015 fand vor der Schlichtungsbehörde des Bezirkes Inn eine Verhandlung statt. Der verletzten Skifahrerin wurde die Klagebewilligung erteilt.
Die polnische Haftpflichtversicherung des Snowboarders, die Towarzystwo Ubez-pieczen Compensa SA, Warschau, hielt es bisher, trotz verschiedener Mahnungen, nicht für nötig, zur Angelegenheit Stellung zu nehmen. Das Interesse und die Kompetenzen dieser Gesellschaft enden scheinbar an den Grenzen von Polen.