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Rechtsverzögerung Kanton Waadt
Rolf P. Steinegger
In einer internationalen Familienrechtssache hat das Tribunal cantonal vaudois (Urteil vom 12.12.2013) eine Rechtsverzögerungsbeschwerde von Steinegger Rechtsanwälte gutgeheissen. Der erstinstanzliche Richter wurde angewiesen, seinen Entscheid binnen vier Arbeitstagen zu erlassen. Mitte Mai hatte der Richter den Vater superprovisorisch verurteilt, monatlich 25'000 Euro an den Unterhalt der beiden Kinder zu bezahlen (anwendbares Recht: deutsches Recht). Seither hatte er es unterlassen, das offensichtlich unhaltbare Superprovisorium durch einen Massnahmeentscheid zu korrigieren. Eine erste Rechtsverzögerungsbeschwerde - Ende Juli - war vom Tribunal cantonal vaudois abgewiesen worden. Nach über sieben Monaten seit Rechtshängigkeit setzte der erstinstanzliche Richter im Massnahmeentscheid die Unterhaltsbeiträge für die Kinder auf 10'000 Euro herab.