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Kindesunterhalt bei sehr hohem Einkommen und Vermögen des Vaters
Rolf P. Steinegger
In einem ausländischen Fall ergab ein Rechtsvergleich, dass auch in der Schweiz bei sehr hohem Einkommen und Vermögen des Vaters verhältnismässig bescheidene Beiträge an den Kindesunterhalt geschuldet bleiben. Steinegger Rechtsanwälte liessen ein Rechtsgutachten bei einem führenden Rechtsprofessor der Schweiz erstellen.
In einem anderen internationalen Fall begründete ein Gutachter, dass nach deutschem Recht kaum mehr als 1'500 - 2'000 Euro/Kind geschuldet sind.