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Warum in der Justiz sein darf, was nicht sein kann

Rolf P. Steinegger

In seinem Beitrag in der Festschrift für Prof. Dr.iur. Erwin Murer, 2010, Zum Mysterium des „helvetischen Schleudertraumas“ oder die Diskriminierung von organisch Geschädigten, geht Rolf P. Steinegger der Frage nach, ob die Recht­sprechung Kläger privilegiert, die ein „Schleudertrauma“ geltend machen. Der Autor erörtert die Frage anhand von zwei Gerichtsentscheiden. In beiden Fällen behaup­tete die Klägerseite, sie habe ein „Schleudertrauma“ erlitten und leide in der Folge unter Dauerbeschwerden. In beiden Fällen war Grundlage der Forderung ein Bagatellunfall.

Der Autor weist die Privilegierung der HWS (Halswirbelsäule)-Geschädigten durch die Rechtsprechung nach. Aufgabe der ärztlichen Gutachter und des Rechtsanwenders ist es, die „Weltanschauungen“ und die „Interessen“ zu erkennen, die hinter den geltend gemachten Klagen stehen, und sich mit aller Strenge auf die Wirklichkeit des Faktischen zu beschränken. Die Gerichte hatten lange Zeit Mühe, diese Aufgabe zu erfüllen. Nur zu gerne waren sie bereit, in Fällen unklarer Kausalität einer von den interessierten Kreisen präsentierten junk science und sachfremden Urteilsfaktoren zu folgen. Die Lehre begann in manchen Fällen am gesunden Menschenverstand der Richter und an der Logik richterlicher Schlüsse zu zweifeln.

Die Schleusen, welche die Rechtsprechung schon 1991 geöffnet hatte, etablierten in der Schweiz einen Milliardenmarkt. Am Ende bezahlten die schweizerischen Versicherer in HWS-Fällen pro Schadenfall rund das 23-Fache gegenüber dem Land mit dem durchschnittlich tiefsten Schadenaufwand. Eine den harten Tatsachen verpflichtete Justiz hätte dies verhindern können.

Der Autor kam zum weiteren Schluss, dass die gleiche Rechtsprechung organisch Geschädigte benachteiligt – Geschädigte, denen nachweisbar etwas fehlt.

Rolf P. Steinegger, Zum Mysterium des "helvetischen Schleudertraumas" oder die Diskriminierung von organisch Geschädigten, Warum in der Rechtsprechung sein darf, was nicht sein kann (Auszug), in: Festschrift für Erwin Murer, 2010, bei Verlag Stämpfli AG Bern zu beziehen.
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