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Verschärfte Schleudertrauma-Praxis seit 2009

von Rolf P. Steinegger

Die Anforderungen an den Nachweis des natürlichen Kausalzusammenhangs wurden erhöht. Unfalldynamische und biomechanische Gutachten können in die Beweiswürdigung einbezogen werden.

Nicht-objektivierbare Gesundheitsbeeinträchtigungen haben in der Regel keine langdauernde, zu einer Invalidität führende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zur Folge.

 

Im Entscheid 9C_492/2014 vom 03.06.2015 hat das Bundesgericht die Vermutung fallen gelassen, somatoforme Schmerzstörungen und ähnliche Leiden seien bei zumutbarer Willensanstrengung grundsätzlich überwindbar.

Arbeitspapier "Verschärfte "Schleudertrauma"-Praxis" vom 26.04.2011.
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Die "Schleudertrauma"-Industrie, Replik auf den Beitrag "Wenn Beamte Diagnosen abgeben" von David Husmann, Bund vom 05.03.2011, in: Der Bund vom 17.03.2011, 15.
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Verschärfte "Schleudertrauma"-Praxis - Steife Bise von vorne oder von hinten,
in: HAVE 4/2010, 402 f.
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Störung der Krankheitsindustrie, in: BernerZeitung BZ online vom 25.09.2010.
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Kaum IV-Renten bei Schleudertrauma, in: BernerZeitung BZ vom 14.09.2010,
1 und 3.
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Bundesrichter sagt Schleudertrauma-Kultur Kampf an, in: BernerZeitung BZ online vom 06.07.2010.

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Ulrich Meyer, Das Schleudertrauma, anders betrachtet (Auszug), in: Festschrift für Erwin Murer, 2010, bei Verlag Stämpfli AG Bern zu beziehen.
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