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Rassistische Äusserung? Freispruch

Rolf P. Steinegger

Mit Urteil vom 15.07.2015 hat das Regionalgericht Bern-Mittelland eine Zugbegleiterin wegen Rassismus verurteilt. Sie solle einem Fahrgast gesagt haben, «La Suisse n'est pas un pays pour mangeur des Bananes» und «er solle zurück in den Busch».

Dagegen legten Steinegger Rechtsanwälte Berufung beim Obergericht des Kantons Bern ein. Es könne nicht mit hinreichender Sicherheit erstellt werden, ob die Äusserungen tatsächlich so gesagt worden seien. 

Das Obergericht des Kantons Bern gab Steinegger Rechtsanwälte recht und sprach die Zugbegleiterin mit Urteil vom 04.05.2017 frei.

Das Gericht stellte fest, der massgebliche Sachverhalt könne tatsächlich nicht abschliessend erstellt werden. Für die Beweiswürdigung war entscheidend - was von der Verteidigung gerügt worden war - dass die Aussagen der Beteiligten erst spät aufgenommen worden waren. Während der Privatkläger und verschiedene Zeugen ein Jahr nach dem Vorfall einvernommen worden waren, konnte sich die Beschuldigte erst eineinhalb Jahre nach dem Vorfall ein erstes Mal äussern. Bis zur Hauptverhandlung verging erneut ein Jahr. Für eine Zugbegleiterin, die täglich solche Geschichten erlebt, wird dadurch eine effiziente Verteidigung nahezu verunmöglicht.

Es blieben daher unüberwindbare Zweifel, ob nicht auch von einer Schweiz als Bananenrepublik gesprochen worden sei, was schliesslich zum Freispruch geführt hat.

 Berner Zeitung vom 27.06.2017; Freispruch für die Kontrolleurin

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