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Psychiatrie-Patientin springt aus dem Fenster – Kanton haftet

von Rolf P. Steinegger

2003 sprang eine Patientin aus einem Fenster der psychiatrischen Klinik Waldau (UPD/Bern) und verletzte sich schwer.

Die Sanitätspolizei hatte die Patientin wegen Selbstgefährdung (akuter Verwirrtheitszustand) in die Klinik verbracht. Sie wurde in einer geschlossenen Station untergebracht . Die Ärzte verfügten u.a. eine enge Betreuung. Dreieinhalb Stunden nach der Einweisung stand die Patientin unvermittelt allein in einem Gang, wo sie auf die Medikamentenabgabe wartete. Plötzlich rannte sie durch die offen stehende Tür in ein Stationszimmer, in dem sich zwei Pflegerinnen befanden, durchquerte den Raum und sprang aus dem geöffneten Fenster. Beim Sprung aus dem zweiten Stock auf den circa zehn Meter tiefer liegenden Rasen zog sich die Frau verschiedene Beinbrüche zu. Nach einem chronischen Infekt musste 2006 ihr rechter Unterschenkel amputiert werden.

Die Krankenkasse der Patientin, für die sie 2003 bis 2007 rund Fr. 40‘000.– bezahlt hatte, klagte, vertreten durch Steinegger Rechtsanwälte, den Kanton Bern ein.

Mit Entscheid vom 29.12.2010 (100.2010.228U)1 verurteilte das Verwaltungs­gericht des Kantons Bern, den Kanton der Krankenkasse die eingeklagten Versi­cherungs­leistungen zu ersetzen.

Vorweg stellte das Verwaltungsgericht fest, die Anforderungen an die Patientenüberwachung seien stets anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Im vorliegenden Fall habe das Klinikpersonal seine Sorgfaltspflichten verletzt. Dem Personal sei bekannt gewesen, dass bei der verwirrten und hilflosen Patientin ein sehr hohes Selbstgefährdungsrisiko bestanden habe. Das gleichzeitige Offenlassen von Türe und Fenster eines Stationszimmers einer geschlossenen Anstalt habe nicht nur die klinikinternen Sicherheitsrichtlinien verletzt, es habe auch den angeordneten Massnahmen widersprochen. Das Gericht legte der Klinik einen Behandlungsfehler in Form mangelhafter Überwachung zur Last.

Psychiatriepatientin sprang aus dem Fenster – der Kanton haftet, in: Der Bund vom 18.01.2011, 22.
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Patientin springt aus Fenster – Kanton haftet, in: BernerZeitung BZ vom 18.01.2011, 3.
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  1. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, vom 29.12.2010, Nr. 100.2010.228U; Fenstersturz einer Patientin der Psychiatrischen Klinik; ungenügende Überwachung; Patientin in FFE; Invalidität; Spitalhaftpflicht; Staatshaftung.