News & Milestones

zurück zur Übersicht

Pfusch bei der Geburt - Kantonsspital haftet

von Rolf P. Steinegger

Im Juni 1997 kam es im Kantonsspital Freiburg anlässlich einer Geburt zu Pro­blemen. Eine fetomaternale Transfusion hatte zur Unterversorgung des Fötus mit Sauerstoff und in der Folge zu schweren neurologischen Schädigungen des Gehirns geführt.

In der Klage (2001) warfen die Kläger – das geschädigte Kind, seine Eltern und Geschwister sowie die Sozialversicherung –, vertreten durch Steinegger Rechtsanwälte, dem Kantonsspital verschiedene Verletzungen der ärztlichen Sorgfaltspflicht vor, und sie beanspruchten die Spitalhaftung.

Der Verwaltungsgerichtshof des Kantons Freiburg schützte mit Urteil vom 01.12.2009 (1A 2001-47) die Klage (Staatshaftung).

Zusammenfassend hielt das Gericht fest, das Vorgehen der Ärzte habe von einem bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen. Bei zuerst abklärungsbedürftigen, später pathologischen Sequenzen des CTG (Cardiotokogramm) hätte, in Unkenntnis des tatsächlichen Zustandes des Kindes und aufgrund der gesamten Umstände, rechtzeitig ein Kaiserschnitt vorgenommen werden müssen. „Infolgedessen muss sich der Beklagte (scil. das Spital) in diesem Zeitraum mehrere und teilweise schwere Sorgfaltspflicht­verletzungen vorhalten lassen“.

Mit Urteil vom 09.07.2010 (4A_48/2010) hat das Schweizerische Bundesgericht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt.

"Notre fille n'a pas la vie qu'elle mérite", in: L'illustré vom 22.09.2010, 34.
» zum Artikel

Santé: bientôt des indemnités à 7 chiffres?, in: Le Temps Online vom 06.09.2010.
» zum Artikel

Casse-tête pour connaître la future profession d'un bébé de 6 mois, in: Le Temps Online vom 06.09.2010.
» zum Artikel

Das Kantonsspital äussert Bedauern, in: Freiburger Nachrichten vom 19.08.2010, 6.
» zum Artikel

L'hôpital de Fribourg indemnise une fillette, in: Le Temps vom 19.08.2010, 6.
» zum Artikel