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Ausweiskontrolle durch Broncos stellt Amtsanmassung dar

Rolf P. Steinegger

Mit Urteil vom 17.08.2016 hat das Regionalgericht Berner Jura-Seeland einen Bronco Security freigesprochen (siehe unten: Grenzenlose Broncos?). Er hatte eine Ausweiskontrolle bei einem Jugendlichen durchgeführt. 

Wie von Steinegger Rechtsanwälte angezeigt, hielt die Gerichtspräsidentin den objektiven Tatbestand der Amtsanmassung für erfüllt. Es sei unzulässig gewesen, den Ausweis des Jugendlichen zu verlangen und im Falle fehlender Kooperation eine Wegweisung anzudrohen. 

Freigesprochen wurde der Mitarbeiter deshalb, weil er im Auftrag der Gemeinde gehandelt habe. Das Verschulden für das Fehlverhalten liege im vorliegenden Fall nicht bei ihm. 

Das Obergericht des Kantons Bern hat mit Urteil vom 09.10.2017 die Strafanzeige von Steinegger Rechtsanwälte bestätigt. Es handle sich im vorliegenden Fall um eine Amtsanmassung. Anders als das Regionalgericht
Berner Jura-Seeland kam das Obergericht zur Auffassung, der Bronco Security
hätte wissen müssen, dass er keine Personenkontrolle durchführen darf. Gestützt darauf wurde der Bronco Security verurteilt. Dieser hat gegen das Urteil eine Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht. 

Inzwischen ist das Urteil des Bundesgerichts ergangen. Es hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Berner Zeitung vom 16.06.2018; Bronco ist schuldig

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Berner Zeitung vom 14.10.2017; Strafe für Broncos-Wachmann

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Der Bund vom 13.10.2017; Ausweis verlangt: Security-Mann schuldig gesprochen

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Medienmitteilung VSPB Sektion Bern-Gemeinden vom 13.10.2017

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Der Bund vom 19.08.2016; Private Sicherheitsleute sollen nicht Polizist spielen dürfen

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Berner Zeitung vom 18.08.2016; Ausweiskontrolle - Bronco kommt straffrei davon

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Berner Zeitung vom 22.07.2015; Grenzenlose Broncos?

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